Hast du während dem Studium keine Beiträge bezahlt? Warst du länger im Ausland tätig? Erhieltst du in einem Jahr weniger als CHF 4'851 Lohn beim gleichen Arbeitgeber? Hattest du einen Unfall und Krankentaggeld bezogen? Lieferte dein Arbeitgeber die Beiträge nicht ab? Lässt du dich frühpensionieren? Dann hast du möglicherweise Beitragslücken in der AHV/IV. Denn dein Mindestbeitrag von CHF 514 wird dir in diesen Fällen nicht automatisch vom Lohn abgezogen, sondern müsstest du freiwillig einzahlen.
Bist du selber nicht erwerbstätig, aber dein Ehegatte oder deine eingetragene Partnerin bezahlt AHV-Beiträge von mindestens CHF 1'028 pro Jahr, ist auch gleich deine Beitragspflicht erfüllt. Falls Du deine Kinder (bis 16 Jahre) oder pflegebedürftige Verwandte betreust, erhältst du Erziehungs- bzw. Betreuungsgutschriften. Diese Gutschriften simulieren für die AHV/IV ein Einkommen von CHF 44'100, was Beitragslücken verhindert und deine Rente erhöht.
Hast du eine Beitragslücke, kannst du sie bis 5 Jahre nach Entstehung wieder schliessen, wenn du die fehlenden Beiträge nachzahlst. Kontaktiere also so schnell wie möglich deine AHV-Ausgleichskasse.
Fürs Jahr 2023 musst du mindestens CHF 514 einzahlen, plus CHF 26 als Verwaltungskostenbeitrag. Dein Beitrag wird aufgrund deines Vermögens und Renteneinkommens berechnet. Maximal kann die Ausgleichskasse einen Beitrag von CHF 25'700 fordern, aber nur falls du ein Vermögen von CHF 8.7 Mio. oder ein jährliches Renteneinkommen von rund CHF 440'000 hättest. Bist du Student/in, dann profitierst du von der Anwendung des Mindestbeitrags bis zum Ende des Jahres, in welchem du 25 Jahre alt wirst.
Willst du deine Beitragslücke nicht durch Nachzahlungen schliessen, kannst du auch über die ordentliche Pensionierung hinaus arbeiten und AHV-Beiträge bezahlen, welche dir dann zur Schliessung der Lücke angerechnet werden. Es gibt noch zwei andere Alternativen:
Willst du überprüfen, ob du eine Beitragslücke hast? Bestelle deinen persönlichen AHV-Auszug, den sogenannten IK-Auszug zu deinem Individuellen Konto. Das kannst du entweder schriftlich bei deiner AHV-Ausgleichskasse oder online (siehe Link unten) jederzeit machen. Der Auszug ist kostenlos. Damit du Unstimmigkeiten und Beitragslücken frühzeitig erkennst, solltest du den Auszug alle 3 bis 5 Jahre bestellen. Falls du Fehler findest, musst du dies unbedingt innert 30 Tagen deiner AHV-Ausgleichskasse melden. Leider ist der Auszug schwer zu verstehen. Darum melde dich für Hilfe bei deiner Ausgleichskasse. Sie erklärt dir den Auszug individuell und kostenlos. Alternativ kannst du dich auch gerne bei uns melden. Unser Finanzcoach steht dir gerne zur Seite.
Du kannst den Kontoauszug hier gleich online bestellen.