Die Personensorge umfasst persönliche Angelegenheiten, insbesondere rund um deine Gesundheit und nötige Hilfe im Alltag. Bei der Finanzsorge geht’s um das Bezahlen deiner Rechnungen, Verwalten deines Vermögens und z.B. ums Ausfüllen der Steuererklärung. Im Rechtsverkehr werden Verträge für dich abgeschlossen oder gekündigt und behördliche Notwendigkeiten geregelt. Du kannst für jeden dieser drei Bereiche eine unterschiedliche Vertretungsperson bestimmen oder eine Person mit allen drei Bereichen beauftragen.
Du kannst im Vorsorgeauftrag den Vertretungspersonen auch bereits konkrete Aufträge geben, wie z.B. eine jährliche Spende an eine gemeinnützige Organisation oder wo du leben möchtest, falls du pflegebedürftig wirst. Beachte aber, dass die rechtliche Vertretung nur alltägliche Themen beinhaltet. Besondere Angelegenheiten müsstest du explizit im Vorsorgeauftrag erwähnen, z.B. den Verkauf deines Hauses.
Wähle jemanden als Vertretungsperson, wem du absolut vertraust. Es lohnt sich ausserdem, eine zweite Person als Stellvertretung zu benennen. Diese Person kommt zum Einsatz, falls deine erste Wahl deinen Vorsorgeauftrag nicht mehr annehmen kann oder will. Suche das Gespräch mit diesen beiden Personen und bespreche mit ihnen deine Wünsche. Kleine Notiz am Rande: Falls du eine andere Person bei der Patientenverfügung als im Vorsorgeauftrag für die Personensorge eingesetzt hast, solltest du klar regeln, wer wofür verantwortlich ist.
Du musst den Vorsorgeauftrag vollständig von Hand schreiben, datieren und unterschreiben. Änderungen kannst du jederzeit handschriftlich mit Datum und Unterschrift einfach hinzufügen. Am Besten bewahrst du den Vorsorgeauftrag an einem Ort auf, wo deine Angehörigen ihn ohne zusätzliche Info finden, z.B. im Ordner zusammen mit deinen anderen offiziellen Dokumenten, wie z.B. Ausweise oder Patientenverfügung. Zusätzlich empfiehlt es sich, den beauftragten Personen den Ort bekannt zu geben und ihnen eine Kopie des Dokuments mitzugeben.
Falls du den Auftrag nicht mehr von Hand schreiben kannst oder dich bei einem so wichtigen Dokument unsicher fühlst, kannst du den Vorsorgeauftrag auch mit einem Notar erstellen oder abändern. Die Preise pro Stunde variieren von Kanton zu Kanton. Rechne mit ca. Fr. 350.-. Du kannst den Vorsorgeauftrag im Normalfall auch bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hinterlegen lassen. Auch hier sind die Kosten unterschiedlich, aber meistens ca. Fr. 150.- einmalig.
Einen Vorsorgeauftrag zu erstellen, macht in jedem Alter Sinn. Also mach es lieber jetzt, bevor es zu spät ist. Falls nämlich ein Vorsorgeauftrag fehlt, entscheidet die KESB über einen Beistand, meistens aus dem Familien- oder Bekanntenkreis. Bist du verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft, erhält dein Partner das Vertretungsrecht. Das Vertretungsrecht gilt wiederum nur für alltägliche Themen. Aussergewöhnliche Rechtshandlungen müssten durch die KESB bewilligt werden, ausser sie stehen im Vorsorgeauftrag explizit drin.
Du kannst den Vorsorgeauftrag auch online erstellen und hinterlegen. Wir empfehlen das Vorsorgedossier von tooyoo.ch.